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häufig durch den Kalkweg fährt, wird festgestellt haben,
dass die Bürgersteige in der letzten Mai-Woche 2003 mit Platanenblättern
übersät waren. Was stimmte mit den Platanen nicht ? Das
Ergebnis unserer Recherchen finden Sie nachstehend. |
Bilder
vom 29.05.2003:
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| Straßenbäume
sind ein wichtiges Stück Natur und prägen das Straßenbild
unserer Städte. Sie haben von allen übrigen Bäumen die schlechtesten
Standortbedingungen und werden am stärksten beeinträchtigt, eingezwängt
zwischen Leitungen im Boden, Asphalt, Bordsteine. Sie leiden unter
Wassermangel im Sommer und Streusalz im Winter. Urin von Menschen
und Hunden verätzen den Baum. Das Erdreich wird durch dicht parkende
Autos verdichtet, Rinde und Wurzeln werden geschädigt. Zum versiegelten
Wurzelbereich kommen oft mechanische Verletzungen hinzu, die den Eintritt
für holzzerstörende Pilze begünstigen. Geschwächte und bereits geschädigte
Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge.
Die
Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen
Pilz (Apiognomonia veneta) zurückzuführen, der hell- bis
dunkelbraune Blattflecken, oft vom Blattgrund ausgehend, entlang
der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr
zum Welken und Vertrocknen der jungen Triebe und Zweigen. Die Rinde
verfärbt sich und platzt auf. Typisch ist auch das schlaffe
Herabhängen geschädigter Blätter. Die infizierten Blätter fallen
frühzeitig ab, bei sehr starkem Befall kann es zu weitgehender Entlaubung
kommen. Trotzdem ist die Existenz der Bäume nicht gefährdet, da
der Blattverlust meist rasch durch eine neue Blattgeneration ersetzt
wird.
Diese
auffälligste Krankheit der Platane tritt nahezu jedes Jahr auf,
in manchen Jahren sehr massiv. Die innerhalb der Blattflecken gebildeten
Konidien infizieren während der Vegetationszeit Knospen und neu gebildete
Blätter. Im Falllaub entwickeln sich während der kalten Jahreszeit
die sexuellen Fruchtkörper, deren Sporen im Frühjahr bei feuchtem
Wetter ausgestoßen werden und durch Wind und Insekten auf die Bäume
gelangen. Bei anhaltenden Frühjahrsniederschlägen und Temperaturen
um 20°C kann sich die Krankheit rasch ausbreiten. Früher Befall löst
bald die Bildung neuer Blätter aus. Nur bei ganz jungen Bäumen ist
die Krankheit lebensbedrohend. |
Das
Falllaub sollte entfernt werden. Auf den abgefallenen Blättern entwickeln
sich bis zum folgenden Frühjahr die Sporen, von denen die Primärinfektion
der jungen Blätter ausgeht. Apiognomonia veneta kann auch bei entsprechender
Ausdehnung zum Absterben von Zweigen führen. Auf den abgestorbenen
Rindenpartien werden im Frühjahr Sporen bildet, mit denen die Blätter
wieder infiziert werden. Ein weiterer Infektionsweg ist das Einwachsen
des Pilzes aus der Zweigrinde in die Blätter. Durch das Entfernen
des abgefallenen Laubes im Herbst kann in diesem Falle zwar der Krankheitszyklus
nicht vollständig unterbrochen werden, jedoch kann der Befall im erträglichen
Rahmen gehalten werden. Intensivere Bekämpfungsmaßnahmen müssen auch
die Entfernung befallener Zweige und Äste beinhalten.
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| Obwohl
für Pflege und Neupflanzung u.a. das Grünflächenamt zuständig ist,
kann jeder seinen Beitrag zum Erhalt leisten. Denn Straßenbäume
leisten viel für unser aller Wohlergehen. Sie verbessern das Stadtklima
und dienen der Reinhaltung der Atemluft, indem sie Staub aus der
Luft filtern. Sie verbrauchen das Treibhausgas CO2 und setzen den
lebenswichtigen Sauerstoff frei. Außerdem erhöhen Bäume die Luftfeuchtigkeit
und sorgen für Temperaturausgleich. Alleen haben einen hohen Erlebnis-
und Aufmerksamkeitswert und sind ein ästhetischer Genuß. Baumlose
Straßenabschnitte wirken dagegen eintönig und einschläfernd; sie
animieren zu überhöhter Geschwindigkeit. Alleen bieten Schutz vor
Witterung, spenden im Sommer Schatten und entwässern die Straßen
durch ihre Feuchtigkeitsaufnahme. Außerdem sind sie Lebensraum für
viele Tierarten.
Links zum Thema Baumschutz:
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| Wie
für alle Bereiche gibt es natürlich auch für Straßenbäume
gesetzliche Regelungen. Da gibt es das Bundesnaturschutzgesetz(§
18) und (z.B.) für NRW das Landschaftsgesetz NRW (§ 47)
und die Gemeindeordnung NRW (§ 7). Diese Gesetze bzw. Ordnung
könnten die Basis für eine Baumschutzsatzung bilden, die
jedoch nicht in allen Gemeinden bzw. Kommunen von den örtlichen
Umweltverwaltungen realisiert wird. Gefunden haben wir auch eine
DIN-Norm (DIN 18920 - Baumschutz auf Baustellen) und eine Richtlinie
RAS-LG4 (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich
von Baustellen).
Es gibt allerdings auch entgegengesetzte Bestrebungen: den Bäumen
wurde vielfach die Schuld für Verkehrsunfälle zugewiesen
und sie wurden ebenso oft abgeholzt zugunsten von Baumaßnahmen.
Es soll sogar eine Richtlinie geben, die von der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums
erarbeitet wurde. Danach sollen entlang Landes- und Bundesstraßen
alle Bäume gefällt werden, die weniger als 10 m vom Fahrbahnrand
entfernt stehen ...
Duisburg verfügt über eine Baumschutzsatzung: http://www.duisburg.de/umweltamt/Baumschutzsatzung.cfm
und hat es für alle einfach gemacht: am Ende der Seite kann
man einen "Fällantrag" herunterladen. |
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