Biotopschutz
etc.
Das
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG 2002)
Die
Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aus 1976
trat am 04. April 2002 in Kraft. Um heute die Natur und Artenvielfalt
zu schützen und als Lebensgrundlagen für spätere Generationen
zu sichern, musste das Naturschutzrecht umfassend erneuert werden.
Die Novelle passte das Bundesnaturschutzgesetz dem modernen Industriestaat
Deutschland an. Der Naturschutz wird gestärkt!
Die
wichtigsten Neuerungen sind:
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Erstmals
legt die Bundesregierung Regeln für die "gute fachliche Praxis"
aus Sicht des Naturschutzes fest. |
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Die
Anwälte der Natur werden gestärkt. Anerkannte Naturschutzverbände
erhalten im gesamten Bundesgebiet ein Klagerecht gegen Eingriffe
in die Natur. |
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Der
Naturschutz kommt raus aus dem Reservat. Nationalparke und
andere Schutzgebiete sollen sich entwickeln können. |
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Der
Schutz der Natur und die Nutzung der Natur für Sport und Erholung
wird zu einem neuen Ausgleich gebracht. Bürgerinnen und Bürgern
erhalten mehr Beteilungsmöglichkeiten. |
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Mindestens
10 Prozent der Landesfläche sollen Bestandteil eines Biotopverbunds
werden. |
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Künftig
gelten auch Veränderungen des Grundwasserspiegels als Eingriff
in die Natur. Ausgleichsmaßnahmen werden strikter, aber auch
unbürokratischer geregelt. |
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Die
Bundesregierung stärkt den vorsorgenden Naturschutz in der
Landschaftsplanung. |
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Störche
und andere Vögel sind an Energiefreileitungen und Masten besser
geschützt. |
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Die
Ausbreitung fremder Tier- und Pflanzenarten wird erschwert.
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Der
größte Teil der Vorschriften des Naturschutzgesetzes, etwa die
Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10
Prozent der Landesfläche, sind Rahmenvorgaben für die Länder.
Diese haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr Landesrecht
zu übernehmen. Einige Bestimmungen gelten aber auch unmittelbar,
etwa die auf Bundesebene neu eingeführte Verbandsklage. "Die Verbandsklage
ist ein wichtiges Instrument, um die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen
und Bürgern bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt zu stärken",
sagte Trittin.
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| Zu
den wesentlichen Neuregelungen gehört auch die Förderung einer natur-
und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an
die sogenannte "gute fachliche Praxis". Damit wird etwa festgeschrieben,
dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass
keine Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten
Hanglagen und Flusstälern keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen
werden dürfen und dass eine naturgemäße Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge
angestrebt wird. Außerdem wird festgeschrieben, das Landwirte den
Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zukünftig dokumentieren müssen.
Betriebe, die mehr als 8 Hektar bewirtschaften, müssen eine sogenannte
"schlagbezogene" Dokumentation vorlegen, also für jeden Acker und
jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.
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| Auch
das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert,
in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung
des Gesetzes verankert wurde. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft
muss zukünftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen werden.
Die vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen naturschutzfachlich
definierten Anforderungen genügen. Energiefreileitungen müssen in
Zukunft so konstruiert sein, dass sie keine Stromschlaggefahr für
große Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen. |
| Das
neue Bundesnaturschutzgesetz ist aber auch für den Umbau der deutschen
Energieversorgung und die Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele
von erheblicher Bedeutung: Mit der Naturschutznovelle werden zugleich
die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf
dem Meer geschaffen - insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. "Damit
besteht mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes auch Rechts- und
Investitionssicherheit für Investoren in die umweltfreundliche Offshore-Windenergienutzung",
sagte Trittin. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet.
In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat
(FFH) - bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Dies war bislang
nicht möglich. |
| Das
Gesetz vom 25.03.2002, in Klartext = "Gesetz über Naturschutz
und Landschaftspflege" kann hier
heruntergeladen werden. |
Artenschutz
und Datenbank WISIA
Quelle : Bundesamt für Naturschutz BfN
Um
die Orientierung im Dschungel der Artenschutzregelungen zu erleichtern,
wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun zum ersten Mal eine
umfassende alphabetische Zusammenstellung der heimischen und nicht-heimischen
Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung gestellt, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz
besonders geschützt oder streng geschützt sind. Die Liste enthält
über 10.000 Einträge zu Tieren und Pflanzen.
In
der abfragbaren Datenbank WISIA-online: www.wisia.de
kann jetzt jeder nachschlagen, ob Tier- oder Pflanzenarten geschützt,
besonders geschützt oder streng geschützt sind. Man findet dort
die wissenschaftlichen und deutschen Namen. WISIA = Wissenschaftliches
InformationsSystem
für den Internationalen
Artenschutz ist die Artenschutzdatenbank
des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (www.bfn.de).
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Weitere
Infos :
Weitere
Möglichkeiten, sich zu informieren:
| 1. |
Veröffentlichung
einer Übersicht (283 Seiten !) im Bundesanzeiger "Bekanntmachung
der besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten
gemäss § 20a Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes", Info. |
| 2. |
Grünes
Oval -
Eine virtuelle Reise durch 12 faszinierende Naturräume und interessante
Schutzprojekte in Deutschland. (2001 = www.gruenesoval.de,
Link 03/2008 nicht aktiv) |
| 3. |
Umweltinformationsnetz
Die besondere Suchmaschine über zahlreiche Angebote aus Bund
und Ländern, mit Schnittstellen zu mehreren Datenbanken (Ursprünglicher
Link: www.gein.de, seit 05/2006 --> www.portalu.de, Stand:
03/2008) |
| 4. |
Naturdetektive
Auf den Spuren von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Mit Willi
Wurm online ermitteln |
Links
aktualisiert: 03/2008 |
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