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Naturschutz

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Biotopschutz etc.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2002)

Die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aus 1976 trat am 04. April 2002 in Kraft. Um heute die Natur und Artenvielfalt zu schützen und als Lebensgrundlagen für spätere Generationen zu sichern, musste das Naturschutzrecht umfassend erneuert werden. Die Novelle passte das Bundesnaturschutzgesetz dem modernen Industriestaat Deutschland an. Der Naturschutz wird gestärkt!

Die wichtigsten Neuerungen sind:

- Erstmals legt die Bundesregierung Regeln für die "gute fachliche Praxis" aus Sicht des Naturschutzes fest.
- Die Anwälte der Natur werden gestärkt. Anerkannte Naturschutzverbände erhalten im gesamten Bundesgebiet ein Klagerecht gegen Eingriffe in die Natur.
- Der Naturschutz kommt raus aus dem Reservat. Nationalparke und andere Schutzgebiete sollen sich entwickeln können.
- Der Schutz der Natur und die Nutzung der Natur für Sport und Erholung wird zu einem neuen Ausgleich gebracht. Bürgerinnen und Bürgern erhalten mehr Beteilungsmöglichkeiten.
- Mindestens 10 Prozent der Landesfläche sollen Bestandteil eines Biotopverbunds werden.
- Künftig gelten auch Veränderungen des Grundwasserspiegels als Eingriff in die Natur. Ausgleichsmaßnahmen werden strikter, aber auch unbürokratischer geregelt.
- Die Bundesregierung stärkt den vorsorgenden Naturschutz in der Landschaftsplanung.
- Störche und andere Vögel sind an Energiefreileitungen und Masten besser geschützt.
- Die Ausbreitung fremder Tier- und Pflanzenarten wird erschwert.

Der größte Teil der Vorschriften des Naturschutzgesetzes, etwa die Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche, sind Rahmenvorgaben für die Länder. Diese haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr Landesrecht zu übernehmen. Einige Bestimmungen gelten aber auch unmittelbar, etwa die auf Bundesebene neu eingeführte Verbandsklage. "Die Verbandsklage ist ein wichtiges Instrument, um die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt zu stärken", sagte Trittin.

Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört auch die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis". Damit wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen, dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flusstälern keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen werden dürfen und dass eine naturgemäße Waldbewirtschaftung ohne Kahlschläge angestrebt wird. Außerdem wird festgeschrieben, das Landwirte den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zukünftig dokumentieren müssen. Betriebe, die mehr als 8 Hektar bewirtschaften, müssen eine sogenannte "schlagbezogene" Dokumentation vorlegen, also für jeden Acker und jede Wiese separat. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.
Auch das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft muss zukünftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen werden. Die vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen naturschutzfachlich definierten Anforderungen genügen. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie keine Stromschlaggefahr für große Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist aber auch für den Umbau der deutschen Energieversorgung und die Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele von erheblicher Bedeutung: Mit der Naturschutznovelle werden zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen - insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. "Damit besteht mit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes auch Rechts- und Investitionssicherheit für Investoren in die umweltfreundliche Offshore-Windenergienutzung", sagte Trittin. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat (FFH) - bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Dies war bislang nicht möglich.
Das Gesetz vom 25.03.2002, in Klartext = "Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege" kann hier heruntergeladen werden.

Artenschutz und Datenbank WISIA
Quelle : Bundesamt für Naturschutz BfN

Um die Orientierung im Dschungel der Artenschutzregelungen zu erleichtern, wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun zum ersten Mal eine umfassende alphabetische Zusammenstellung der heimischen und nicht-heimischen Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung gestellt, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt oder streng geschützt sind. Die Liste enthält über 10.000 Einträge zu Tieren und Pflanzen.

In der abfragbaren Datenbank WISIA-online: www.wisia.de kann jetzt jeder nachschlagen, ob Tier- oder Pflanzenarten geschützt, besonders geschützt oder streng geschützt sind. Man findet dort die wissenschaftlichen und deutschen Namen. WISIA = Wissenschaftliches InformationsSystem für den Internationalen Artenschutz ist die Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (www.bfn.de).


Weitere Infos :

Weitere Möglichkeiten, sich zu informieren:

1. Veröffentlichung einer Übersicht (283 Seiten !) im Bundesanzeiger "Bekanntmachung der besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss § 20a Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes", Info.
2. Grünes Oval -
Eine virtuelle Reise durch 12 faszinierende Naturräume und interessante Schutzprojekte in Deutschland. (2001 = www.gruenesoval.de, Link 03/2008 nicht aktiv)
3. Umweltinformationsnetz
Die besondere Suchmaschine über zahlreiche Angebote aus Bund und Ländern, mit Schnittstellen zu mehreren Datenbanken (Ursprünglicher Link: www.gein.de, seit 05/2006 --> www.portalu.de, Stand: 03/2008)
4. Naturdetektive
Auf den Spuren von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Mit Willi Wurm online ermitteln

Links aktualisiert: 03/2008

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