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Baggerseen als Sekundärbiotope / Renaturierung

Die Sechs-Seen-Platte ist ein naturnah angelegtes Baggerseengebiet und weit über die Landesgrenzen hinaus als interessantes Erholungsgebiet bekannt. Aus den durch Ausbaggerung ab 1912 geschaffenen Landschaftswunden sind mit der Zeit einige Sekundärbiotope entstanden. Dies sind Lebensräume aus zweiter Hand, bei denen die Menschen der Natur u.a. durch Geländemodulierung und Initialpflanzungen geholfen haben, sich wieder zu entfalten.

WedauLink möchte anläßlich der zerstörerischen Ereignisse in jüngster Vergangenheit (Feuer auf der Vogelschutzinsel im Haubachsee) durch mehr Hintergrund-Informationen mehr Verständnis für die Notwendigkeit von Sekundärbiotopen und mehr Interesse für ihren Erhalt wecken, in der Hoffnung, dass Wissen und Einsicht irgendwann einmal auch die "Vandalen" erreichen.



Massenrohstoffe Kies und Sand

Kiese und Sande gehören - noch vor Steinkohle - zu den wichtigsten obertägig abgebauten Massenrohstoffen der westlichen Welt. In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Jahresdurchschnitt ca. 350 - 450 Millionen Tonnen Sand und Kies gewonnen, davon ca. 80 Mio. Tonnen (dies entspricht einer Abbaufläche von ca. 600 - 800 ha) in Nordrhein-Westfalen. Diese Rohstoffe werden nach Bearbeitung (Reinigung, Sortierung etc.) z.B. zur Verwendung in Beton- und Asphaltmischwerken oder auch im Garten- und Landschaftsbau transportiert und u.a. zu Beton, Kalksandstein, Glas verarbeitet. Der Bedarf richtet sich nach der jeweiligen Konjunkturlage der Bauwirtschaft.

Die natürlichen Sand- und Kiesvorkommen sind vor ca. 2 Mio. Jahren entstanden. Eiszeiten und Schmelzphasen führten zu ständigen Gesteinsabtragungen (u.a. Gletscherbewegungen), die als Kies oder Sand abgelagert wurden. Die meisten abbauwürdigen Vorkommen findet man in den Fluß- und Nebenflußgebieten. Der Rhein z.B. transportiert jährlich ca. 4 Mio. Tonnen grober und 15 Mio. Tonnen feiner Stoffe. Häufige Flußbettverlagerungen und wechselnde Wasserführung führten zur Bildung von Kies- und Sandlagerstätten.
Kies und Sand werden am häufigsten nass (Baggersee), aber auch trocken mit Schaufelbaggern abgebaut. Die Nassgewinnung erfolgt meistens je nach Tiefe des Vorkommens mit Schwimmgreifer (Abbautiefe ca. 10 m), Eimerkettenbagger (max. Abbautiefe 15 m) oder Saug- / Schneidkopf-Bagger (bis zu 30 m). Beim Schwimmgreifer wird der Greifer in den Fluß / See versenkt, geschlossen und hochgezogen; beim Saugbagger befördert eine Pumpe ein Kies-Sand-Wassergemisch mit einem Wasseranteil von 90% vom Grund des Gewässers hoch. Verfestigter Kies, Lehm und Baumstämme behindern diese Art der Gewinnung.
An der Sechs-Seen-Platte, d.h. im Haubachsee, wurden aufgrund der geringen Abbautiefe (max. 15 m) Eimerketten-Bagger der Firma Hülskens aus Wesel 1921-2001 eingesetzt. Bei diesem Bagger bilden Fördereimer eine Kette und laufen wie an einem Förderband im Kreis. Die Eimer schaben am Seegrund entlang den Kies weg und leeren ihn an der Oberfläche aus.


Nutzungskonflikte

Der oberflächennahe Abbau beinhaltet einen erheblichen und irreversiblen Eingriff in die Landschaft und den Naturhaushalt des Standortes. Mit dem Kies- und Sandabbau sind daher diverse Nutzungskonflikte vorprogrammiert, u.a. mit dem Grundwasserschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und der ansässigen Bevölkerung.

Gewässerschutz:
Größere Kiesvorkommen sind aufgrund ihrer hohen Durchlässigkeit gute Grundwasserleiter und erfüllen grundlegende geologische und hydrologische Bedingungen für Trinkwassergewinnungsgebiete. Wenn Kies aus dem Grundwasserbereich abgegraben wird, findet eine Grundwasserneubildung wegen der erhöhten Wasserverdunstung nicht mehr statt und der Grundwasserspiegel sinkt ab. Mögliche Folgen sind dann die Austrocknung von Brunnen und Biotopen der Umgebung, das Grundwasser liegt frei und seine Qualität kann über Luftemissionen beeinträchtigt werden.

Naturschutz:
Wenn der Kiesabbau in der Nähe von Naturschutzgebieten stattfindet, führt dies trotz erfolgreicher anschließender Renaturierung z.B. bei Auenlandschaften zu völlig veränderten irreversiblen Umweltbedingungen.

Landwirtschaft:
Hohe Kiesvorkommen finden sich oft in Auen, die gleichzeitig jedoch hochwertige Ackerflächen darstellen. Eine durch Abbau entstehende Seefläche läßt sich bekanntermaßen nicht für die Landwirtschaft nutzen.

Ansässige Bevölkerung:
Der Abbaubetrieb einschließlich Abtransport führt abgesehen von den obengenannten Nachteilen zu Konflikten mit der heimischen Bevölkerung aufgrund von hohen Lärmbelästigungen, Luftverschmutzung und Veränderung des Landschaftsbildes.

Die Entscheidung über den Umgang mit diesen Nutzungskonflikten und Umwelteinwirkungen und über die Genehmigung des Abbaus liegt in der Regel bei den regionalen Regierungspräsidien. In NRW kann sich die Abbaugenehmigung nach Abgrabungs-, Wasser- oder Bergrecht richten.


Umwelt- und Naturschutz

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Sand- und Kiesgewinnung und der damit verbundenen Eingriffe, Veränderungen und notwendigen Umgestaltungen der Natur bedarf es einer sorgfältigen Planung auf staatlicher Ebene, um den Abbau oberflächennaher Rohstoffe schonend, umweltverträglich und ökologisch vertretbar zu gestalten.

Abgrabungsfirmen sichern sich ihre Abbauflächen durch Ankauf oder langfristige Nutzungsverträge und müssen eine behördliche Zulassung für die Abgrabung einholen. Den rechtlichen Rahmen für die landesweite Raumordnung stellen das LEPro (Landesentwicklungsprogramm) und der LEP (Landesentwicklungsplan) NRW dar, die im sog. GEP (Gebietsentwicklungsplan) umgesetzt werden. Die Bezirksplanungsbehörden legen in ihrem GEP die Bereiche für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen fest, um gemäß Raumordnungsgesetz (§ 2 Abs. 2 Ziff. 9) die Rohstoffversorgung für 25 Jahre zu sichern.
Das Genehmigungsverfahren für die Rohstoffgewinnung ist relativ aufwändig. In der Regel sind 6 verschiedene öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen:
1) Änderung des GEP nach Landesplanungsgesetz
2) Rahmenbetriebsplanverfahren nach Bundesberggesetz
3) Hauptbetriebsplanverfahren nach Bundesberggesetz
4) Waldumwandlungsverfahren nach Landesforstgesetz
5) Befreiung von Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes
6) Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
In der Regel dauert das Gesamtverfahren 8-10 Jahre. Details: siehe Links am Ende dieser Seite, teilweise werden dort die Nutzungskonflikte verdeutlicht.


Auskiesung der Sechs-Seen-Platte

Als 1912 mit der Auskiesung der Sechs-Seen-Platte begonnen wurde, gab es diese Genehmigungsverfahren noch nicht. Die Firma Peter Fix Söhne GmbH aus Duisburg-Meiderich erhielt damals von der Eisenbahndirektion den Auftrag, das durchsumpfte vom Reichsgrafen von Spee erworbene Gelände trocken zu legen. Hierzu gründete sie im September des Jahres die Rheingruben Kies- und Sandbaggerei Wedau GmbH und erwarb vertraglich die Ausgrabungsrechte bis 1976. Kies und Sand wurden nach Errichtung eines Schienennetzes in Eisenbahnwaggons abgefahren, die Fördermenge betrug bis in die 40-er Jahre ca. 100.000 Jahrestonnen. Während des 2. Weltkrieges wurden Kies und Sand kaum noch gefördert, aber mit dem Wiederaufbau stieg die Abgrabungsmenge stark an, betrug 1950 ca. 200.000 t p.a. und 1960 mehr als 600.000 t. Erst um 1953 bzw. 1955 entstanden die ersten Pläne zur Gestaltung des Naherholungsgebietes.

Mit der Wasserbaufirma Hülskens GmbH & Co. aus Wesel schloß die Spee'sche Verwaltung 1976 einen neuen Vertrag mit einem neuen Konzept, in dem Abgrabung, Abtransport und Rekultivierung mit mehr Rücksicht auf Naturschutz, Umwelt und Umfeld durchgeführt werden sollten. Zu diesem Zeitpunkt waren Wolfs- und Böllertsee bereits abgegraben und renaturiert. Das Genehmigungsverfahren für die südlichen Seen dauerte aufgrund der zahlreichen Einsprüche und abzuschließenden Verträge bis 1989.

Von 1990 bis 2001 baute die Firma Hülskens in Großenbaum, Buchholz und Wedau Sand und Kies ab. Sie verfügte über Abbaurechte für eine Fläche von ca. 50 ha, der Graf von Spee (Kiesbaggerei Spee) behielt die Abholzungsrechte des Forstes.
Nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Grünflächenamt erteilte Hülskens dem Schweizer Unternehmen Oekoplan den Auftrag zur Erstellung von Rekultivierungsplänen für das Landschaftsschutzgebiet: Ufergestaltung mit Flachböschungen, gezielte Bepflanzungen, ein ausgebautes Wegesystem, Informationstafeln, Beobachtungsinseln und -zäune zur Besucherlenkung, Neugestaltung von Übergängen zum angrenzenden Wald durch gemischte Anpflanzungen von Stieleiche, Haselnuß, Weiden, Eschen.

Nach Fertigstellung des Wildförstersees wurde 1994 der Bagger in einem eigens dafür ausgehobenen Kanal zum Standort des sechsten und letzten Sees gezogen. Nach Beendigung der Auskiesung wurde Haubachsee als Vogelschutzgewässer rekultiviert und 2001 der Stadt Duisburg als Nutzer übergeben. Zu den Leistungen der Firma Hülskens gehörte eine dreijährige Garantiepflege.


Renaturierung

Ehemalige Kies- und Sandgruben bieten der Natur vielfältige Möglichkeiten zur Ausbildung einer speziell an diese Standorte angepassten Flora und Fauna. Bereits während des Abbaus könnten Steilwände angelegt, Flachwasserzonen zur Übernahme der Funktionen von natürlichen Flachseen und Flussarmen geschaffen und Kiesbänke als nährstoffarme Bereiche freigehalten werden.
Eine natürliche Sukzession, d.h. die zeitliche Aufeinanderfolge von Arten bzw. Lebensgemeinschaften eines Biotops, die von einem Pionierstadium zu einem sich selbst erhaltenden Stadium des Fließgleichgewichtes (Klimax) führt, ist ein langwieriger Prozess, der durch die Spontanbesiedlung der Fläche mit häufig sehr seltenen Arten geprägt ist und durch Geländemodulation und Abschirmpflanzungen vorbereitet werden kann. Sukzessionsräume entwickeln sich und sind wichtige Naturräume mit unterschiedlichen Funktionen, die erst nach Jahrzehnten vollständig ausgebildet sind. Die breiten Schilfsäume der Baggerseen zum Beispiel sind nicht nur Lieblingsort für Libellen, sondern dienen auch der Wasserreinhaltung.
Prallhänge von Bächen und Flüssen waren früher die angestammten Brutgebiete der Uferschwalben. Durch Wasserbaumaßnahmen der Vergangenheit sind sie weitestgehend aus der Landschaft verschwunden. Aus diesem Grunde nutzen Uferschwalben insbesondere die Steilwände der Sand- und Kiesgruben zum Anlegen von Brutröhren.
Flachwasserbereiche, geschwungene Uferlinien, Halbinseln, Inseln können ausgestaltet werden und als Standorte für Binsen, Röhrichte und später für Weidengebüsche dienen.

Siehe auch: Wildförster- und Haubachsee .


Freizeit und Erholung

Neben der Renaturierung von Baggerseen ist die Nutzung des Areals für Freizeit- und Erholungszwecke weit verbreitet. Im Idealfall werden bereits bei der Planung der Abgrabung die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt: Angeln, Baden, Schnorcheln, Tauchen, Segeln, Wandern, Reiten, Radfahren, Beobachtungen von Flora und Fauna. Übermäßige Beanspruchung als Bade- und Sportsee können sich allerdings auch belastend auf den Naturhaushalt auswirken.

Siehe auch: Masuren-, Wambach- und Wolfssee


Einige Links zum Thema:
www.hausarbeiten.de Fallbeispiel Rekultivierung 6-Seen-Platte in Duisburg
www.bund-nrw.de Baggerseen - Ersatzlebensraum oder Wunden in den Flusstälern ?
www.verband-steine-erden.de Industrieverband Steine und Erden e.V., Neustadt / Weinstraße
www.euroquarz.de Genehmigungsverfahren für die Kies- und Sandgewinnung, Bottrop
www.bi-kww.de Bürgerinitiative "Kies wider Willen"
www.brd.nrw.de Was sind Abgrabungen?

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© V. Welkerling, 2000 - 2005 - Stand: 06.01.2008 -