| Die
Sechs-Seen-Platte ist ein naturnah angelegtes Baggerseengebiet und
weit über die Landesgrenzen hinaus als interessantes Erholungsgebiet
bekannt. Aus den durch Ausbaggerung ab 1912 geschaffenen Landschaftswunden
sind mit der Zeit einige Sekundärbiotope entstanden. Dies sind
Lebensräume aus zweiter Hand, bei denen die Menschen der Natur
u.a. durch Geländemodulierung und Initialpflanzungen geholfen
haben, sich wieder zu entfalten.
WedauLink
möchte anläßlich der zerstörerischen Ereignisse
in jüngster Vergangenheit (Feuer auf der Vogelschutzinsel im
Haubachsee) durch mehr Hintergrund-Informationen mehr Verständnis
für die Notwendigkeit von Sekundärbiotopen und mehr Interesse
für ihren Erhalt wecken, in der Hoffnung, dass Wissen und Einsicht
irgendwann einmal auch die "Vandalen" erreichen.
|
Massenrohstoffe
Kies und Sand
Kiese
und Sande gehören - noch vor Steinkohle - zu den wichtigsten
obertägig abgebauten Massenrohstoffen der westlichen Welt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den vergangenen Jahrzehnten
im Jahresdurchschnitt ca. 350 - 450 Millionen Tonnen Sand und Kies
gewonnen, davon ca. 80 Mio. Tonnen (dies entspricht einer Abbaufläche
von ca. 600 - 800 ha) in Nordrhein-Westfalen. Diese Rohstoffe werden
nach Bearbeitung (Reinigung, Sortierung etc.) z.B. zur Verwendung
in Beton- und Asphaltmischwerken oder auch im Garten- und Landschaftsbau
transportiert und u.a. zu Beton, Kalksandstein, Glas verarbeitet.
Der Bedarf richtet sich nach der jeweiligen Konjunkturlage der Bauwirtschaft.
Die natürlichen Sand- und Kiesvorkommen sind vor ca. 2 Mio.
Jahren entstanden. Eiszeiten und Schmelzphasen führten zu ständigen
Gesteinsabtragungen (u.a. Gletscherbewegungen), die als Kies oder
Sand abgelagert wurden. Die meisten abbauwürdigen Vorkommen
findet man in den Fluß- und Nebenflußgebieten. Der Rhein
z.B. transportiert jährlich ca. 4 Mio. Tonnen grober und 15
Mio. Tonnen feiner Stoffe. Häufige Flußbettverlagerungen
und wechselnde Wasserführung führten zur Bildung von Kies-
und Sandlagerstätten.
Kies und Sand werden am häufigsten nass (Baggersee), aber auch
trocken mit Schaufelbaggern abgebaut. Die Nassgewinnung erfolgt
meistens je nach Tiefe des Vorkommens mit Schwimmgreifer (Abbautiefe
ca. 10 m), Eimerkettenbagger (max. Abbautiefe 15 m) oder Saug- /
Schneidkopf-Bagger (bis zu 30 m). Beim Schwimmgreifer wird der Greifer
in den Fluß / See versenkt, geschlossen und hochgezogen; beim
Saugbagger befördert eine Pumpe ein Kies-Sand-Wassergemisch
mit einem Wasseranteil von 90% vom Grund des Gewässers hoch.
Verfestigter Kies, Lehm und Baumstämme behindern diese Art
der Gewinnung.
An der Sechs-Seen-Platte, d.h. im Haubachsee, wurden aufgrund der
geringen Abbautiefe (max. 15 m) Eimerketten-Bagger der Firma Hülskens
aus Wesel 1921-2001 eingesetzt. Bei diesem Bagger bilden Fördereimer
eine Kette und laufen wie an einem Förderband im Kreis. Die
Eimer schaben am Seegrund entlang den Kies weg und leeren ihn an
der Oberfläche aus.
|
Der
oberflächennahe Abbau beinhaltet einen erheblichen und irreversiblen
Eingriff in die Landschaft und den Naturhaushalt des Standortes.
Mit dem Kies- und Sandabbau sind daher diverse Nutzungskonflikte
vorprogrammiert, u.a. mit dem Grundwasserschutz, Naturschutz, Landwirtschaft
und der ansässigen Bevölkerung.
Gewässerschutz:
Größere Kiesvorkommen sind aufgrund ihrer hohen Durchlässigkeit
gute Grundwasserleiter und erfüllen grundlegende geologische
und hydrologische Bedingungen für Trinkwassergewinnungsgebiete.
Wenn Kies aus dem Grundwasserbereich abgegraben wird, findet eine
Grundwasserneubildung wegen der erhöhten Wasserverdunstung
nicht mehr statt und der Grundwasserspiegel sinkt ab. Mögliche
Folgen sind dann die Austrocknung von Brunnen und Biotopen der Umgebung,
das Grundwasser liegt frei und seine Qualität kann über
Luftemissionen beeinträchtigt werden.
Naturschutz:
Wenn der Kiesabbau in der Nähe von Naturschutzgebieten stattfindet,
führt dies trotz erfolgreicher anschließender Renaturierung
z.B. bei Auenlandschaften zu völlig veränderten irreversiblen
Umweltbedingungen.
Landwirtschaft:
Hohe Kiesvorkommen finden sich oft in Auen, die gleichzeitig jedoch
hochwertige Ackerflächen darstellen. Eine durch Abbau entstehende
Seefläche läßt sich bekanntermaßen nicht für
die Landwirtschaft nutzen.
Ansässige
Bevölkerung:
Der Abbaubetrieb einschließlich Abtransport führt abgesehen
von den obengenannten Nachteilen zu Konflikten mit der heimischen
Bevölkerung aufgrund von hohen Lärmbelästigungen,
Luftverschmutzung und Veränderung des Landschaftsbildes.
Die
Entscheidung über den Umgang mit diesen Nutzungskonflikten
und Umwelteinwirkungen und über die Genehmigung des Abbaus
liegt in der Regel bei den regionalen Regierungspräsidien.
In NRW kann sich die Abbaugenehmigung nach Abgrabungs-, Wasser-
oder Bergrecht richten. |
Unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Sand- und
Kiesgewinnung und der damit verbundenen Eingriffe, Veränderungen
und notwendigen Umgestaltungen der Natur bedarf es einer sorgfältigen
Planung auf staatlicher Ebene, um den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe schonend, umweltverträglich und ökologisch vertretbar
zu gestalten.
Abgrabungsfirmen
sichern sich ihre Abbauflächen durch Ankauf oder langfristige
Nutzungsverträge und müssen eine behördliche Zulassung
für die Abgrabung einholen. Den rechtlichen Rahmen für
die landesweite Raumordnung stellen das LEPro (Landesentwicklungsprogramm)
und der LEP (Landesentwicklungsplan)
NRW dar, die im sog. GEP (Gebietsentwicklungsplan)
umgesetzt werden. Die Bezirksplanungsbehörden legen in ihrem
GEP die Bereiche für die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen
fest, um gemäß Raumordnungsgesetz (§ 2 Abs. 2 Ziff.
9) die Rohstoffversorgung für 25 Jahre zu sichern.
Das Genehmigungsverfahren für die Rohstoffgewinnung ist relativ
aufwändig. In der Regel sind 6 verschiedene öffentlich-rechtliche
Genehmigungsverfahren durchzuführen:
1) Änderung des GEP nach Landesplanungsgesetz
2) Rahmenbetriebsplanverfahren nach Bundesberggesetz
3) Hauptbetriebsplanverfahren nach Bundesberggesetz
4) Waldumwandlungsverfahren nach Landesforstgesetz
5) Befreiung von Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes
6) Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
In der Regel dauert das Gesamtverfahren 8-10 Jahre. Details: siehe
Links am Ende dieser Seite, teilweise werden dort die Nutzungskonflikte
verdeutlicht.
|
Auskiesung
der Sechs-Seen-Platte
Als
1912 mit der Auskiesung der Sechs-Seen-Platte begonnen wurde, gab
es diese Genehmigungsverfahren noch nicht. Die Firma Peter Fix Söhne
GmbH aus Duisburg-Meiderich erhielt damals von der Eisenbahndirektion
den Auftrag, das durchsumpfte vom Reichsgrafen von Spee erworbene
Gelände trocken zu legen. Hierzu gründete sie im September
des Jahres die Rheingruben Kies- und Sandbaggerei Wedau GmbH und
erwarb vertraglich die Ausgrabungsrechte bis 1976. Kies und Sand
wurden nach Errichtung eines Schienennetzes in Eisenbahnwaggons
abgefahren, die Fördermenge betrug bis in die 40-er Jahre ca.
100.000 Jahrestonnen. Während des 2. Weltkrieges wurden Kies
und Sand kaum noch gefördert, aber mit dem Wiederaufbau stieg
die Abgrabungsmenge stark an, betrug 1950 ca. 200.000 t p.a. und
1960 mehr als 600.000 t. Erst um 1953 bzw. 1955 entstanden die ersten
Pläne zur Gestaltung des Naherholungsgebietes.
Mit
der Wasserbaufirma Hülskens GmbH & Co. aus Wesel schloß
die Spee'sche Verwaltung 1976 einen neuen Vertrag mit einem neuen
Konzept, in dem Abgrabung, Abtransport und Rekultivierung mit mehr
Rücksicht auf Naturschutz, Umwelt und Umfeld durchgeführt
werden sollten. Zu diesem Zeitpunkt waren Wolfs- und Böllertsee
bereits abgegraben und renaturiert. Das Genehmigungsverfahren für
die südlichen Seen dauerte aufgrund der zahlreichen Einsprüche
und abzuschließenden Verträge bis 1989.
Von
1990 bis 2001 baute die Firma Hülskens in Großenbaum,
Buchholz und Wedau Sand und Kies ab. Sie verfügte über
Abbaurechte für eine Fläche von ca. 50 ha, der Graf von
Spee (Kiesbaggerei Spee) behielt die Abholzungsrechte des Forstes.
Nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Grünflächenamt
erteilte Hülskens dem Schweizer Unternehmen Oekoplan den Auftrag
zur Erstellung von Rekultivierungsplänen für das Landschaftsschutzgebiet:
Ufergestaltung mit Flachböschungen, gezielte Bepflanzungen,
ein ausgebautes Wegesystem, Informationstafeln, Beobachtungsinseln
und -zäune zur Besucherlenkung, Neugestaltung von Übergängen
zum angrenzenden Wald durch gemischte Anpflanzungen von Stieleiche,
Haselnuß, Weiden, Eschen.
Nach
Fertigstellung des Wildförstersees wurde 1994 der Bagger in
einem eigens dafür ausgehobenen Kanal zum Standort des sechsten
und letzten Sees gezogen. Nach Beendigung der Auskiesung wurde Haubachsee
als Vogelschutzgewässer rekultiviert und 2001 der Stadt Duisburg
als Nutzer übergeben. Zu den Leistungen der Firma Hülskens
gehörte eine dreijährige Garantiepflege.
|
Ehemalige
Kies- und Sandgruben bieten der Natur vielfältige Möglichkeiten
zur Ausbildung einer speziell an diese Standorte angepassten Flora
und Fauna. Bereits während des Abbaus könnten Steilwände
angelegt, Flachwasserzonen zur Übernahme der Funktionen von
natürlichen Flachseen und Flussarmen geschaffen und Kiesbänke
als nährstoffarme Bereiche freigehalten werden.
Eine natürliche Sukzession, d.h. die zeitliche Aufeinanderfolge
von Arten bzw. Lebensgemeinschaften eines Biotops, die von einem
Pionierstadium zu einem sich selbst erhaltenden Stadium des Fließgleichgewichtes
(Klimax) führt, ist ein langwieriger Prozess, der durch die
Spontanbesiedlung der Fläche mit häufig sehr seltenen
Arten geprägt ist und durch Geländemodulation und Abschirmpflanzungen
vorbereitet werden kann. Sukzessionsräume entwickeln sich und
sind wichtige Naturräume mit unterschiedlichen Funktionen,
die erst nach Jahrzehnten vollständig ausgebildet sind. Die
breiten Schilfsäume der Baggerseen zum Beispiel sind nicht
nur Lieblingsort für Libellen, sondern dienen auch der Wasserreinhaltung.
Prallhänge von Bächen und Flüssen waren früher
die angestammten Brutgebiete der Uferschwalben. Durch Wasserbaumaßnahmen
der Vergangenheit sind sie weitestgehend aus der Landschaft verschwunden.
Aus diesem Grunde nutzen Uferschwalben insbesondere die Steilwände
der Sand- und Kiesgruben zum Anlegen von Brutröhren.
Flachwasserbereiche, geschwungene Uferlinien, Halbinseln, Inseln
können ausgestaltet werden und als Standorte für Binsen,
Röhrichte und später für Weidengebüsche dienen.
Siehe auch: Wildförster-
und Haubachsee . |
Neben
der Renaturierung von Baggerseen ist die Nutzung des Areals für
Freizeit- und Erholungszwecke weit verbreitet. Im Idealfall werden
bereits bei der Planung der Abgrabung die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten
berücksichtigt: Angeln, Baden, Schnorcheln, Tauchen, Segeln,
Wandern, Reiten, Radfahren, Beobachtungen von Flora und Fauna. Übermäßige
Beanspruchung als Bade- und Sportsee können sich allerdings
auch belastend auf den Naturhaushalt auswirken.
Siehe
auch: Masuren-, Wambach-
und Wolfssee |
| |
|